GUTACHTEN IM FAMILIENRECHT
Unsere Gutachten zeichnen sich durch ein hohes Maß an wissenschaftlicher Fundierung und Nachvollziehbarkeit in Struktur und Sprache aus. Die Einhaltung fachlicher Mindeststandards (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019) ist selbstverständlich.
Der familienrechtspsychologische Begutachtungsprozess gliedert sich im Wesentlichen in zwei Schritte. Zunächst erfolgt immer eine ausführliche familienspezifische Untersuchung; hierunter fallen Explorationsgespräche und Verhaltensbeobachtungen mit den Eltern, Kindern und gegebenenfalls informatorische Gespräche mit relevanten Drittpersonen. Nach Abschluss dieser sogenannten ‚Datenerhebungsphase‘ erfolgt die Ausarbeitung des Gutachtens.
Um die Ergebnisse und die psychologische Empfehlung für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent darzulegen, kann dieser zweite Arbeitsschritt des Begutachtungsprozesses im Einzelfall ähnlich viel Zeit in Anspruch nehmen wie die Datenerhebung selbst. Das Ergebnis dieses Prozesses ist in der Regel ein ausführliches, schriftliches Gutachten, das den Befund vor dem Hintergrund des derzeitigen wissenschaftlichen Forschungsstandes, die Diskussion der Ergebnisse sowie die Beantwortung der familiengerichtlichen Fragestellung und gegebenenfalls eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen beinhaltet.
Neben einer solchen ausführlichen, schriftlichen Gutachtenerstattung bieten wir im Einzelfall auch andere Formen der schriftlichen und mündlichen Gutachtenerstattung an:
Die sogenannten Kurzgutachten zeichnen sich durch eine komprimierte Darstellung aus, deren Fokus auf dem Befund und einer zusammenfassenden Beantwortung der familiengerichtlichen Fragestellung liegt. Der Gesamtumfang der schriftlichen Darstellungen ist reduziert, dadurch weniger zeitaufwändig und stellt eine ökonomische Alternative zu den gewohnten, ausführlichen Gutachten dar.
Bei der mündlichen Gutachtenerstattung erfolgt die Ergebnismitteilung und die Beantwortung der familiengerichtlichen Fragestellung im Rahmen eines Anhörungstermins vor dem Familiengericht. Diese Form der Berichterstattung bietet sich beispielsweise in dringlichen Fällen der Entscheidungsfindung an.
Eine umfassende und gründliche Datenerhebung stellt immer die Basis aller Gutachtenerstattungsformen dar.