AUSSAGEPSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN
Die aussagepsychologische Begutachtung ist eine hypothesengeleitete Untersuchung zur Beurteilung des Erlebnisgehalts einer Aussage. Dies ist z. B. in Ermittlungs- und Strafverfahren von Relevanz. Aktuell wird die aussagepsychologische Begutachtung zunehmend auch im verwaltungsrechtlichen Kontext als Hilfsmittel hinzugezogen, um asylbegründende Sachverhaltsangaben zu prüfen.
Neben der Frage der Glaubhaftigkeit einer Aussage ist häufig auch die Aussagetüchtigkeit einer Zeugin / eines Zeugen genauer zu prüfen.
Personen mit psychischen Erkrankungen (z. B. Persönlichkeitsstörung), Intelligenzminderung oder anderen kognitiven Besonderheiten sowie Kinder und Jugendliche stellen häufig besondere Herausforderungen dar, wenn ihre Aussagen beurteilt werden sollen. Auch einige Fallkonstellationen und Entwicklungen z. B. in familienrechtlichen Verfahren können die Frage nach dem Erlebnisgehalt einer Aussage aufwerfen, sodass eine aussagepsychologische Begutachtung bei der Entscheidungsfindung unterstützen kann.